Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt auf kirchlichem Pachtland
in der EKvW
Die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) hat nach intensiven Diskussionen mit Landwirt*innen, Kirchenmitgliedern und zivilgesellschaftlichen Gruppen eine Handreichung: “Kriterien zur Verpachtung von Kirchenland in der Evangelischen Kirche von Westfalen“ erarbeitet. Die Broschüre wurde in enger Kooperation mit dem Projekt Fairpachten der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe erstellt. Die Handreichung gibt Presbyterien und Gemeindeleitungen praktische und praxisnahe Tipps für die Verpachtung ihres Kirchenlandes mit dem Schwerpunkt:Wie kann Artenvielfalt auf landwirtschaftlichen Flächen erhalten und gefördert werden?
In der Nordkirche
In der Nordkirche, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland, führen die Kirchenkreise die übergeordnete Aufsicht über die Verpachtungsvorgänge auf Gemeindeebene. Nach Ablauf von Pachtverträgen (in der Regel nach 12 Jahren) können die verpachtenden Kirchengemeinderäte Einfluss auf ökologische Aspekte der Bewirtschaftung nehmen. Dies kann mit Absprachen, schriftlichen Vereinbarungen oder Anpassungen der Pachtverträge geschehen. Ein verantwortungsvolles Zusammenwirken von kirchlicher Liegenschaftsverwaltung, den Kirchengemeinden und Landwirt*innen kann also eine große Veränderung bewirken - hin zu einer Landwirtschaft, in der die Schöpfungsvielfalt stärker bewahrt wird.
Ausführlichere Informationen bietet das Infoportal Kirchenland
Das primäre Ziel einer zukunftsfähigen Landwirtschaft kann
nicht ausschließlich darin bestehen, steigende Erträge zu
erwirtschaften. Vielmehr muss durch eine angepasste Bewirt-
schaftung ein optimaler Ertrag bei nachhaltigem Einkommen
der Bauern und Bäuerinnen angestrebt werden, z. B. durch den
Anbau klimaangepasster Sorten (verringerter Wasserverbrauch)
bei gleichzeitigem Erhalt der Bodenfruchtbarkeit, Artenvielfalt,
und Vermeidung von Erosion. Das ist durch standortgerechten
Landbau und seine Förderung möglich.
Zitat aus: Zukunftsfähige Landwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung von Nachhaltigkeit. Ein Beitrag zur Diskussion (EKvW 2019)
Plastik verunreinigt landwirtschaftliche Böden
Weltweit werden jährlich mehr als 400 Millionen Tonnen Plastik produziert. Schätzungsweise ein Drittel allen Plastikmülls findet dabei seinen Weg in Böden oder Binnengewässer. Ein Großteil dieser Plastikteile zerfällt in Partikel kleiner als fünf Millimeter, also in Mikroplastik, und weiter in Nanopartikel mit einer Größe von weniger als 0,1 Mikrometer. Die Verschmutzung durch Mikroplastik an Land ist dabei viel größer als in den Meeren – sie wird je nach Umgebung auf das vier- bis 23-fache geschätzt. Ein wichtiger Faktor zur Verbreitung von Mikroplastik ist beispielsweise Abwasser. 80 bis 90 Prozent der darin enthaltenen Partikel, etwa von Kleiderfasern, verbleiben im Klärschlamm. Dieser wird häufig als Dünger auf Felder ausgebracht, wodurch jährlich viele Tausend Tonnen Mikroplastik auf unseren Böden landen.
Quelle: https://www.igb-berlin.de/news/unterschaetzte-gefahr-mikroplastik-auf-dem-trockenen
Die Grafik zeigt Plastikfunde auf bayerischen Äckern. Quelle: Plastikatlas 2019
Plastik auf kirchlichem Pachtland vermeiden
Bei der Bewirtschaftung von kirchlichem Pachtland sollte die Verwendung von Plastik nach Möglichkeit vermieden werden. Die Aufbringung von Klärschlamm - eine mögliche Quelle für Mikroplastik - ist dort generell untersagt.