Klimaschutz und Energieeinsparung
Die Mitgliedskirchen in der EKD haben den Weg hin zu einer klimaneutralen Zukunft eingeschlagen. Es geht nun darum, systematisch den Ausstoss von Klimagasen zu reduzieren.
Die Mitgliedskirchen in der EKD haben den Weg hin zu einer klimaneutralen Zukunft eingeschlagen. Es geht nun darum, systematisch den Ausstoss von Klimagasen zu reduzieren.
Zahlreiche Landeskirchen in der EKD haben sich auf den Weg gemacht, ihren Treibhausgasausstoss radikal zu senken: Der Gebäudebestand wird kritisch analysiert, Energieeinsparmaßnahmen umgesetzt, die Energieversorgung auf erneuerbare Energien umgestellt, Strategien zur Energieeffizienz aufgestellt und umgesetzt. Das kirchliche Umweltmanagement "Der Grüne Hahn" bzw. "Der Grüne Gockel" ist dabei ein wichtiges Instrument. Auch die kirchliche Mobilität kommt dabei auf den Prüfstand.
Mit einer „Klimaschutzrichtlinie“ hat die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) einen Meilenstein für den Weg zu einer klimaneutralen Kirche gesetzt. Die jetzt von Kirchenkonferenz und Rat der EKD verabschiedete Richtlinie beschreibt einen Standard für den kirchlichen Klimaschutz, an dem künftig die rechtlichen Regelungen der Landeskirchen gemessen werden können. Damit bietet sie eine Grundlage für einheitliche und überprüfbare Regelungen. (PM der EKD vom 29.09.2022)
Das Klimaschutzgesetz für Gebäude (KlSchG) der Landeskirche trat am 01.01.2021 in Kraft und hat das Ziel, bis 2045 die Emissionen der Landeskirche auf Null zu senken. Die Landeskirche rechnet dabei mit klimabedingten Mehrkosten von ca. 150 Millionen Euro bis 2045.
Seit dem 01.01.2022 gilt die Pflicht, nur noch Strom aus erneuerbaren Energien zu beziehen.
Ab dem 01.01.2023 tritt die Klimaschutzabgabe der Landeskirche in Kraft. Jede Gemeinde zahlt für Gebäude in ihrer Zuständigkeit pro Tonne CO2e 125 Euro in einen kirchlichen Klimaschutzfonds. Aus diesem Fonds können dann die Kirchengemeinden bis zu 100 Prozent der klimabedingten Mehrkosten als Zuschuss beantragen.
Die Synode der Lippischen Landeskirche hat auf ihrer Tagung am 22. 11.2022 ein Klimaschutzgesetz beschlossen. Darin ist eine reale Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2035 um 90 Prozent als Ziel vorgegeben. Bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht sein
Bis zum Jahr 2035 will die Nordkirche treibhausgasneutral sein. Das hat die Landessynode auf ihrer Sitzung am 25. Februar 2022 mit großer Mehrheit beschlossen. Der Treibhausgas-Ausstoß in den Bereichen Gebäude, Mobilität und Beschaffung muss nun kontinuierlich sinken. So soll der Energiebedarf der mehr als 5.000 beheizten Gebäude bereits bis 2027 um 30 Prozent reduziert und zu 50 Prozent auf erneuerbare Energieträger umgestellt werden. Bis 2035 soll die Umstellung auf erneuerbare Energieträger komplett vollzogen sein. Dieses Ziel lässt sich gemeinsam erreichen und muss angesichts der fortschreitenden Klimakrise auch dringend umgesetzt werden.
Viele verschiedene Aktivitäten tragen zum Gelingen bei: Energiesparend heizen, Gebäude dämmen, anders unterwegs sein, auf ökologische und faire Produkte umstellen und vieles mehr.
Für diesen sozialen und ökologischen Wandel werden das Engagement und die Ideen aller gebraucht: von Gemeindemitgliedern, Pastor*innen und Mitarbeitenden in kirchlichen Einrichtungen.
Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche (Nordkirche) hat am 24.09.2015 als erste Landeskirche der EKD in erster Lesung ein Klimaschutzgesetz beschlossen. Es soll die Rahmenbedingungen schaffen, damit die Nordkirche ihr erklärtes klimapolitisches Ziel erreicht und spätestens im Jahr 2050 CO2-neutral sein wird.
Landeskirche und Kirchenkreise verpflichten sich damit, jeweils mindestens 0,8 Prozent der jährlichen Zuweisung an Kirchensteuermitteln für Klimaschutzmaßnahmen aufzuwenden. Gemessen am aktuellen Haushalt würden damit jährlich mindestens 2,7 Millionen Euro für den Klimaschutz eingesetzt. Die Mittel sollen beispielsweise für Maßnahmen im Bereich Energiemanagement und Bildungsarbeit verwendet werden.
Mit dem „Gesetz für eine effizientere Nutzung kirchlicher Gebäude in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche)" hat die Landessynode am 19. Mai 2022 die Treibhausgasneutralität im Gebäudebereich in die Gebäudestrukturplanung verbindlich integriert. Das Gesetz ist am 1. Juni 2022 in Kraft getreten. Die Kirchenbezirke müssen Pläne aufstellen und diese umsetzen, um bei der Gebäudebewirtschaftung bis zum Jahr 2035 90 Prozent der Treibhausgase einzusparen.
Auf der Homepage des Projektes „Räume für morgen. Kirchliche Gebäude 2030“ sind der Gesetzestext, die Rechtsverordnung und weitere Materialien zu finden.
Die Landessynode hat sich am 20. November 2021 mit dem Beschluss „Klimaerhitzung abmildern und biologische Vielfalt erhalten“ verpflichtet, bis möglichst 2035, spätestens 2040 die Treibhausgas-Neutralität zu erreichen und die Biodiversität zu fördern.
Auf diesem Grundsatzbeschluss ist ein Rahmengesetz für Klimaschutz und Biodiversität für die Frühjahrssynode 2023 in Vorbereitung. Die Landessynode hat sich am 20. November 2021 mit dem Beschluss „Klimaerhitzung abmildern und biologische Vielfalt erhalten“ verpflichtet, bis möglichst 2035, spätestens 2040 die Treibhausgas-Neutralität zu erreichen und die Biodiversität zu fördern. Auf diesem Grundsatzbeschluss ist ein Rahmengesetz für Klimaschutz und Biodiversität für die Frühjahrssynode 2023 in Vorbereitung.
Die Synode der EKvW beschließt am 19.11.2022 ein Klimaschutzgesetz. Damit legt die EKvW Ziele und Maßnahmen zum Klimaschutz für alle kirchlichen Körperschaften innerhalb der westfälischen Landeskirche verbindlich fest. Bis zum Ende des Jahres 2035 muss demnach eine Reduktion der Treibhausgas-Emissionen auf 10 Prozent im Vergleich zum Basisjahr 1990 gewährleistet werden.
Das Gesetz wird unterlegt durch eine Rechtsverordnung (RVO KliSchG)
Weitere Details zum Klimaschutz in der EKvW
Die Synode der Evangelische Landeskirche in Württemberg hat am 25. November 2022 ein Kirchliches Gesetz zum Klimaschutz verabschiedet. Damit hat sie sich das Ziel gesetzt, bis spätestens zum 31. Dezember 2040 Netto-Treibhausneutralität zu erreichen. Der Maßnahmenschwerpunkt liegt auf dem Gebäude- und Mobilitätssektor.
Das Klimaschutzgesetz ist im Amtsblatt ab S. 425 veröffentlicht.
Presseerklärung zur Verabschiedung des Klimaschutzgesetzes