AGU beteiligt sich an EU-Konsultation zu Neuer Gentechnik

Die EU-Kommission hat im Herbst 2021 zu einer öffentlichen Konsultation zur Regulierung von Verfahren der Neuen Gentechnik aufgerufen. Weit über 70.000 Stellungnahmen gingen dazu ein. Auch die AGU hat dazu eine Stellungnahme abgegeben.

Acker mit Reihen kleiner Pflanzen

Das Statement der AGU

Aus christlich-ethischer Sicht sollten alle Pflanzen, die mit Hilfe gentechnischer Verfahren verändert werden, dem EU-Gentechnikrecht unterworfen sein. Wir bitten die EU-Kommission daher nachdrücklich, auch Verfahren der Neuen Gentechnik (NGT) in diesem Regime zu belassen. Dem Vorsorgeprinzip folgend, sollte vor dem Inverkehrbringen eine verpflichtende Risikoprüfung erfolgen. Vor dem Import oder dem Anbau muss ein Zulassungsverfahren erfolgen. Zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen und Produkte daraus müssen einer Kennzeichnungspflicht unterliegen, die eine Rückverfolgbarkeit und ein Monitoring ermöglichen. Nur so kann für die Landwirtschaft und die Verbraucherschaft Transparenz und Wahlfreiheit ermöglicht und eine Koexistenz der verschiedenen Anbausysteme in Europa sichergestellt werden.

Zur Begründung:

Die Heilsversprechen, die im Zusammenhang mit der Neuen Gentechnik (NGT) zu hören sind, entsprechen denen zur bisherigen Gentechnik: Höhere und sicherere Erträge, Widerstandsfähigkeit gegen Bodenversalzung oder Trockenheit, Resistenz gegen Pilzkrankheiten etc. Weder bei Alt noch bei Neu ist all das eingetreten – auch nicht in den Ländern (wie z.B. USA, Kanada, Chile und afrikanische Staaten), wo man NGT nicht reguliert und deshalb die Anwender freie Bahn haben.

Das liegt vor allem daran, dass solche Pflanzeneigenschaften auf einer Kombination von Genen beruhen, die man nicht einfach künstlich neu bauen kann. Darüber hinaus sind Pflanzen, wie alle Lebewesen, hoch komplexe, in sich ausbalancierte biologische Systeme. Pflanzen mit einer hohen Widerstandskraft (Resilienz) gegenüber Umweltfaktoren wie Hitze, Dürre und einem Übermaß an Nässe, sind daher von Natur aus nicht auf Ertrag optimiert. Das Streben nach einer durch NTG generierten pflanzlichen „eierlegenden Wollmilchsau“ ist somit nur ein der menschlichen Hybris geschuldeter Wunschtraum.

Konventionelle Züchtung hingegen stellt die Funktion der ausbalancierten, für die Resilienz einer Pflanze wichtigen Eigenschaften sicher. Um eine wachsende Weltbevölkerung ausreichend und gesund zu ernähren, braucht es keine Gentechnik. Hierzu ist eine nachhaltige Landwirtschaft erforderlich, die die biologische Vielfalt und die Bodenfruchtbarkeit schützt, um künftigen Generationen die Grundlagen für ihre Lebensmittelerzeugung zu erhalten. Ein vernünftiges Maß an Produktion und Konsum tierischer Produkte und die Begrenzung von Lebensmittelverschwendung und Nachernteverlusten sind viel wirksamer für die Hungerbekämpfung als der Einsatz der Gentechnik. Auch gilt es, die Klimaerwärmung aufzuhalten.

Gentechnische Forschung ist auch nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von 2018 zur Regulierung der NTG als Gentechnik uneingeschränkt möglich! Gentechnik engt jedoch über Patente die Freiheit der Forschung ein. Gentechnikunternehmen verhindern bereits heute, dass Wissenschaftler Saatgut für ihre Forschungen erhalten – mit Verweis auf den Patentschutz. Dies schränkt eine unabhängige Risikoforschung ein.

An NGT wird in Deutschland und Europa schon viel geforscht. Hierfür werden in großem Umfang öffentliche Forschungsmittel zur Verfügung gestellt. Dabei spielt die Risikoforschung jedoch nur eine untergeordnete Rolle. Gentechnisch veränderte Pflanzen werden für eine industrialisierte Landwirtschaft entwickelt. Wenn eine Transformation der Landwirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit und Klimastabilität unterstützt werden soll, wäre es sinnvoller, die Erforschung ökologischer und standortangepasster Züchtungsmethoden verstärkt zu fördern.

Mehr Informationen zum Ergebnis der Konsultation

Zu dem Verfahren der EU-Kommission