Beschluss zu Frieden – Gerechtigkeit - Bewahrung der Schöpfung
Als Weltgemeinschaft steuern wir darauf hin, die Ziele der Weltklimakonferenz von 2015 zu verfehlen. Damit droht ein Temperaturanstieg von 2-3 Grad mehr gegenüber dem vorindustriellen Niveau mit katastrophalen Folgen. Die politischen Maßnahmen in Deutschland zum Klimaschutz reichen bei weitem nicht aus - wie kürzlich erst der Expertenrat festgestellt hat. Bisher hat es nur kleine Erfolge im Ausbau der Erneuerbaren Energien gegeben, aber fasst keine Abkehr von fossilen Systemen im Bereich Energiegewinnung, Heizung und Verkehr.
Der Krieg in der Ukraine hat leider sowohl in der Politik als auch in der Gesellschaft die Aufmerksamkeit für die Bedeutung des Klimawandels verschoben. Deshalb ist es unsere Aufgabe als Kirche, gerade jetzt das Bewusstsein für die Bedeutung der Klimakrise wach zu halten. Denn der Klimawandel
wartet nicht, bis Kriege gewonnen sind.
Beschluss zum Tempolimit
Um dem Auftrag der Kirche für die Bewahrung der Schöpfung gerecht zu werden, hält sie [die Synode] es für geboten, bei allen PKW-Fahrten im kirchlichen Kontext ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen und 80 km/h auf Landstraßen einzuhalten, um Treibhausgas-Emissionen spürbar zu reduzieren.
„Raus aus der fossilen Abhängigkeit – die Roadmap zur Klimaneutralität 2035 verbindlich umsetzen“
Zitat aus dem Beschluss:
"Die Synode bittet EKD und Gliedkirchen, […] die THG-Neutralität bis 2035 verbindlich umzusetzen.
Das bedeutet vor allem:
1. Das Ziel der THG-Neutralität bis 2035 nimmt alle Gliedkirchen und Einrichtungen der EKD gleichermaßen in die Pflicht.
2. Die jährlichen Umsetzungsziele der Roadmap bis 2035 sind verbindlich. Es wäre unzulässig, damit zu kalkulieren, eigene Versäumnisse rechnerisch durch überdurchschnittliche Umsetzungserfolge anderer kompensieren zu können. Die Synode ermutigt dazu, außerplanmäßige Energie-Einsparungen, wie sie in diesem Winter z. B. durch die hohen Energiepreise entstehen können, als zusätzlichen Ansporn für langfristig wirksame Reduktionsentscheidungen zu verstehen.
3. Die Synode bittet den Rat der EKD um einen jährlichen Fortschrittsbericht über die Umsetzung, der alle zwei Jahren mit den aufbereiteten Daten aus Gliedkirchen und der EKD unterlegt ist und in dem Erfolge und Defizite in den einzelnen Gliedkirchen und Bereichen transparent dargestellt werden.
4. Die Synode erwartet, dass die Fortschrittsberichte konkrete Maßnahmen benennen, wie mögliche Umsetzungsrückstände zeitnah aufgeholt werden können. Die Synode erwartet, dass die fachliche Begleitung des Transformationsprozesses personell angemessen abgesichert wird."
Beschluss zu Schöpfungsglaube und Schöpfungsverantwortung
Der Rat der EKD wird gebeten, Angebote für die persönliche und gemeinschaftliche Frömmigkeitspraxis, die der Einübung in den Schöpfungsglauben dienen und die Wahrnehmung der Schöpfungsverantwortung stärken, aufzubereiten, weiterzuentwickeln und neue zu schaffen.