Der Leitfaden erscheint als 5. Auflage von EKD-Texte 113. Wie gewohnt erfolgt ein breiter Überblick über verschiedene mögliche Investitionen. Die gut verständliche Publikation stellt eine wertvolle Entscheidungshilfe für kirchliche InvestorInnen dar.
Neu ist eine Beurteilung von Verfahren der Neuen Gentechnik (NGT). So heißt es auf S. 37: Ausgeschlossen sind Unternehmen mit mehr als 5 Prozent Umsatz in einem der folgenden Geschäftsbereiche:
- Unternehmen, die gentechnisch verändertes Saatgut herstellen
Dazu heißt es in der Erläuterung auf S. 39-40:
"Gentechnisch verändertes Saatgut
Aufgrund unterschiedlicher Anwendungsmöglichkeiten (z. B. Genomanalyse*, Marker- gestützte Selektion*) wird die Anwendung von Gentechnik in der Pflanzenzüchtung nicht generell ausgeschlossen. Das Ausschlusskriterium bezieht sich daher auf Unternehmen, die signifikant Pflanzen mit Hilfe gentechnischer Methoden erzeugen.
Damit sind sowohl Alte Gentechnische Verfahren (AGT) als auch Neue Gentechnische Verfahren (NGT) gemeint. Hier werden vor allem sozioökonomische (Problematik der extremen Marktkonzentration, zunehmende Bündelung der Wertschöpfungskette bei wenigen Unternehmen und die Vergabe von Biopatenten), ökologische (Gefahr der Kontamination konventioneller Pflanzen) und gesundheitliche Risiken (Resistenzen) gesehen. Dies schließt die Produktion von gentechnisch veränderten Gehölzen (z. B. Holz für die Papierherstellung, Obstbäume) ein. Die grüne Gentechnik birgt große Gefahren für Artenvielfalt, Umwelt und Gesundheit. Da die Anwendungsmöglichkeiten der Gentechnik einer sehr hohen Dynamik unterliegen, ist eine laufende Anpassung und Überprüfung des Kriteriums notwendig."