Das hat die Landessynode am heutigen Mittwoch (15.6.) in Bielefeld-Bethel beschlossen. Ebenso wie ein Sofortprogramm zur Treibhausgas- und Energiekostenreduktion.
Die geforderten Maßnahmen zur Anpassung der Gebäudestruktur beinhalten u.a. die Entwicklung verbindlicher Standards zum Klimaschutz bei der Sanierung oder Errichtung von Gebäuden, zum Beispiel die Verwendung nachhaltiger Baustoffe oder Prüfung der Nutzung erneuerbarer Energien. Außerdem sollen weitere – möglichst öffentlich geförderte – Personalstellen für ein Netzwerk auf Landeskirchen- und Kirchenkreisebene sowie in einem „Klimabüro EKvW“ geschaffen werden.
Um die Finanzierung des Gesamtprozess langfristig zu sichern, ist eine zweckgebundene „Klimapauschale“ in Höhe von mindestens vier Prozent der landeskirchlichen Kirchensteuerzuweisungen geplant, die in den Kirchenkreisen für Klimaschutzmaßnahmen ausgegeben werden. Zum ebenfalls beschlossenen Sofortprogramm zur Treibhaus- und Energiekostenreduktion gehören die verbindliche und flächendeckende Erhebung und Übermittlung aller Energieverbräuche aller Gebäude und Körperschaften innerhalb der Landeskirche unter Verwendung eines einheitlichen Daten-Monitoring-Tools. Dazu kommt ein Planungsstopp für Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen für sämtliche kirchlichen Immobilien. Außerdem soll es eine gesamtkirchliche Förderung energetischer Sofortmaßnahmen in kirchlichen Gebäuden geben – als Anreiz für kurzfristig umsetzbare Maßnahmen zur zeitnahen und zugleich nachhaltigen Reduktion der Energiekosten und Treibhausgasemissionen.
Synodenbeschluss „Klimaschutzkonzeption 2040 der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW)“ 2021